Wahlkampfkostenerstattung

Wahlkampfkostenerstattung
Wahlkampfkostenerstattung,
 
staatliche Parteienfinanzierung in der Form der pauschalierten Erstattung der Wahlkampfkosten bei überörtlichen Wahlen. Nach § 18 Parteiengesetz bekommen die politischen Parteien für jede auf sie bei einer Europa-, Bundes- oder Landtagswahl abgegebene Stimme 1 DM, wenn sie mindestens 0,5 % (bei Europa- und Bundestagswahlen) oder mindestens 1 % (bei Landtagswahlen) der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

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Wahl|kampf|kos|ten|er|stat|tung, die: Erstattung der einer Partei bei einem Wahlkampf entstandenen Kosten.

Universal-Lexikon. 2012.

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